Extreme Wetterlagen

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass wir die Schule bei z. B. extremen Witterungsverhältnissen nur dann komplett schließen dürfen, wenn das Schulministerium dies anordnet. Dann findet auch keine Betreuung statt.

Davon unbenommen ist das Recht der Eltern, bei solchen Wetterverhältnissen selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Kriterium ist z. B. eine Unwetterwarnung des Wetterdienstes in den Kategorien  „rot“ bis „lila“. Eltern haben dann die Schule über das Fernbleiben zu informieren. Buskinder sind automatisch entschuldigt, wenn die Busunternehmen nicht fahren können.